CBAM: IBU begleitet Mitgliedsunternehmen durch undurchsichtigen Klimazoll-Dschungel
CBAM, von der EU initiierter „Carbon Border Adjustment Mechanism“, kommt ab 2024. Der Industrieverband Blechumformung (IBU) begleitet betroffene Mitglieder durch den sehr undurchsichtigen Klimazoll-Dschungel. Die erst wenige Wochen alte Durchführungsverordnung ist lückenhaft und wirft jede Menge Fragen auf. Unklar ist auch, welche deutsche Behörde für die Umsetzung des CBAM zuständig sein wird. Trotzdem sind bereits für Oktober 2023 erste Berichte für Importe aus Nicht-EU-Staaten fällig.
Details, Fragen und Standardwerte zum CO₂-Zoll noch offen
In der erst kürzlich veröffentlichten Durchführungsverordnung des CO₂-Zolls fehlen u. a. Standardwerte zur Emissionskalkulation. „Unternehmen hängen weitestgehend in der Luft – wir arbeiten auf Verbandsseite zurzeit daran, unseren Mitgliedern Serviceangebote, Dienstleister und Anlaufstellen an die Hand zu geben. Dazu kommen Online-Informationsveranstaltungen“, erklärt IBU-Geschäftsführer Bernhard Jacobs.
Lückenloser Datenaustausch notwendig, aber unrealistisch
Für betroffene Mittelständler ist CBAM, der unverständlicherweise Exporte ignoriert, ein weiterer harter Brocken. Sie müssen über Emissionen und Herkunft ihrer eingeführten Waren berichten. „Das erfordert einen lückenlosen Datenaustausch innerhalb der gesamten Lieferkette, der aber unrealistisch ist“, kritisiert Jacobs. Klar ist schon jetzt: Bevor die Unternehmen ihre Pflichten erfüllen können, müssen die Verantwortlichen noch einige Hausaufgaben machen.